Allgemeine Geschäftsbedingungen

EDV – Stand: 01.12.2011

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote aus bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht schriftlich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, einer Lieferung oder Teillieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Preislisten, Prospekte, Anzeigen und Angebote sind frei bleibend hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Der Käufer ist 2 Monate an seinen Auftrag gebunden. Ein Auftrag gilt durch die Annahme der Auftragsbestätigung durch den Käufer als bestätigt.

§ 3 Lieferungen, Lieferfristen und Leistungen

Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen bzw. Termine einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beträgt 6 Wochen und beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns. Wenn wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch machen, können wir für anfallende Kosten eine Schadenersatzzahlung von 20% des Kaufpreises verlangen, ohne den Schaden im einzelnen zu spezifizieren.

Wir behalten uns das Recht für zumutbare Teillieferungen / Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten die mit dem Vertragspartner geschlossenen vertraglichen Regelungen. Wird keine ausdrückliche schriftliche vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme unserer Leistungen anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistungen für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 5 Haftung

Die Haftung für die bestellte Ware, auch Software, geht auf den Käufer über, sobald die Sendung den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort erreicht hat. Für die Verletzung etwaiger Patent-, Schutzrechte oder sonstiger Rechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden.

§ 6 Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Firma. Alle Sendungen, gehen auf Rechnung des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so beginnt die Zahlungsverpflichtung mit dem Tage der Versandbereitstellung. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungs- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

§ 7 Beanstandungen und Gewährleistung

Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergabe bei einem gebrauchten Kaufgegenstand. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Sichtbare Transportschäden, z. B. beschädigte Verpackungen, sind seitens des Käufers direkt bei Abnahme vom Lieferanten bestätigen zu lassen und umgehend mitzuteilen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb o.g. Frist entdeckt werden können, sind uns bei Feststellung umgehend mitzuteilen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Annahme. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Garantieleistung maßgebend. Insoweit treten wir die Herstellergarantie an den Besteller ab. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls entfällt eine Gewährleistung unsererseits, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Lauf.

Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz oder die Reparatur des mangelhaften Gegenstandes oder Gerätes, oder aber die Weiterleitung an den Hersteller zu dem selben Zweck. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist es erforderlich dem defekten Teil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer sowie eine Kopie des Lieferscheins beizufügen und das defekte Gerät frei an uns zu schicken. Hat der Käufer wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte das erworbene Gerät oder ein erworbenes Teil zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, so hat der Käufer die Kosten für die Überprüfung des Teiles einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.

§ 8 Gewährleistungsausschluss

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig bzw. nicht innerhalb der Garantiezeit gemeldet wird oder aber die defekte Ware trotz Kenntnis des Defekts in Gebrauch genommen oder weiter veräußert wird. Gleiches gilt, wenn der Fehler durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Lagerung oder Behandlung oder durch technische Veränderungen an einem Gerät aufgetreten ist. Verschleißerscheinungen lösen ebenfalls keine Gewährleistung aus.

§ 9 Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto in Euro ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung. Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung sofort nach Erhalt zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei uns auftreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von jeweils 6 % über dem geltenden Diskontsatz zu berechnen, soweit der tatsächliche Schaden nicht höher liegt. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche seitens des Käufers ist nicht zulässig. Wenn in Folge von Umständen, die im Verschulden des Käufers liegen, Geräte bzw. Systeme nicht angeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn die Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. der Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Der Käufer darf, solange er noch im Verzug ist, die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Käufer.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Sie darf vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit uns über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 11 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes auf den den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Bei Lieferungen mit Aufstellung und Montage geht die Gefahr am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder soweit vereinbart nach einwandfreiem Probebetrieb über. Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. über das Internet) geht die Gefahr über, wenn die Software den Einflussbereich des Lieferenden (z.B. beim Download) verlässt.

§ 12 Rücktritt

Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Sofern wir aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurücktreten müssen, können uns gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Ist in der Leistungserbringung die Überlassung von Softwareprogrammen enthalten, erfolgt die Überlassung der Softwareprogramme gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung eines Programms darf nur auf einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder teilweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme an Dritte weder weiterzugeben noch sonst in irgend einer Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder Tochtergesellschaften. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion des Programms ganz oder auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb eines Betriebes des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe. Hat der Erwerber das Programm oder den Programmträger zum Wiederverkauf erworben, so ist es ihm nicht gestattet, das Programm ganz oder teilweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zweck der Datensicherung.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck möglichst erreicht wird.

Gerichtsstand ist Recklinghausen.